Veranstalter:
Schweriner Fünf-Seen-Lauf e.V.
Kooperation:
Landeshauptstadt Schwerin (Der Oberbürgermeister) sowie Vereine und Institutionen der Landeshauptstadt und Sponsoren/Unterstützer
Strecken:
5 km und 10 km Laufen, (Nordic)Walking
3,9 km für Rollstuhlfahrer*innen (auch mit Begleitperson)
Startzeit:
ab 10. 00 Uhr ggf. mit Wellenstart
Start und Ziel:
START: Sportplatz Paulshöhe, Parkweg 7, 19061 Schwerin (gegenüber Kanurenngemeinschaft)
ZIEL: Objekt der Kanurenngemeinschaft Schwerin e.V., Schleifmühlenweg 38, 19061 Schwerin
Startberechtigung:
Alle Frauen und Jugendliche/Kinder, die die Ausschreibung und Teilnahmeerklärung anerkennen
und sich unter gesundheitlichem und konditionellem Aspekt eine Teilnahme zutrauen sowie keine Anzeichen für eine Covid 19-Ansteckung zeigen (Eine Bestätigung durch
Unterschrift wird am Starttag abgefordert).
Altersklassen:
Altersklasseneinteilung nach den Altersklassen des Deutschen Leichtathletikverbandes (Kinder unter 10 Jahren nur in Begleitung Erwachsener)
Startgebühren:
5 km und Rollstuhlfahrer*innen : 6,00 Euro
10 km: 8,00 Euro
Kinder: 2,00 Euro
Meldegebühr am Lauftag: Erwachsene 10,00, Kinder 2,00 €
Anmeldung:
Bis 1. September 2021 unter
http://my.raceresult.com/175592/
Nachmeldungen am Freitag bei der Startnummern-Ausgabe und am Lauftag bis 9.00 Uhr
Bitte unbedingt die Voranmeldung nutzen, um Ansammlungen bei der Nachmeldung zu vermeiden.
Ausgabe der Startunterlagen:
Freitag, 3. September 2021 von 14.00 bis 18.00 Uhr
bei Sport-Schefe · Mecklenburgstraße 32 (Nähe Schloßstraße) · 19053 Schwerin
Auswertung:
Siegerehrung für die drei Erstplatzierten beider Lauf- und Walkingstrecken
Alle Teilnehmenden können sich ihre Urkunden mit ihrer Bruttozeit sowie ihrer Platzierung (Gesamt und nach Altersklassen) online ausdrucken über my.raceresult.com
Toiletten:
WC´s befinden sich auf der Paulshöhe (START) und der Kanurenngemeinschaft (ZIEL)
Kinderbetreuung, Tombola, Duschen, Umkleide, gemeinsame Erwärmung:
Infos zeitnah ca. 1 Woche vor dem Lauf nach den aktuellen Corona-Bedingungen (Landesverordnung M-V sowie Stadt Schwerin)